Entlastungebetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt, Stand (Juni 2026), 131€. Dieser Betrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Die 131€ sind immer gleich, egal welchen Pflegegrad Sie haben. Sie müssen den Entlastungsbetrag bei Ihrer Kasse NICHT extra beantragen. Dieser Betrag steht Ihnen automatisch, mit Erteilung eines Pflegegrades zu.
Sie können den Entlastungsbetrag auch ansammeln. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht im laufendem Jahr verfällt. Sie haben z.B. im Januar, Februar und März den Betrag nicht genutzt, dann stehen Ihnen für die 3 Monate die 131€ pro Monat noch zu. Sie haben, nach aktuellem Stand ( Juni 2026 ), bis zum 30.06 des Folgejahres, Zeit diesen Betrag noch in Anspruch zu nehmen. Zum 01.07 des Folgejahres ist der Betrag nicht mehr greifbar.
Falls Sie dazu noch weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns einfach eine Mail .
