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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege MUSS jedes Jahr neu beantragt werden. Das steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dieser Betrag beträgt, Stand ( Juni 2026 ), 3539€. Falls Sie dieses Budget, nicht bis zum 31.12 des Jahres aufgebraucht haben, verfällt es.

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Bei dem Antragsformular, müssten Sie uns angeben, damit wir mit der Pflegekasse abrechnen können. Den Antrag kann man Online als auch Schriftlich bei Ihrer Krankenkasse stellen. 

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Das Budget kann genutzt werden für folgende Leistungen:

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- Verhinderungspflege

- Kurzzeitpflege

- Haushaltshilfe

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Falls Sie auch zu diesem Thema fragen haben, dann schreiben Sie uns einfach eine Mail.

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