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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege MUSS jedes Jahr neu beantragt werden. Das steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dieser Betrag beträgt, Stand ( Juni 2026 ), 3539€. Falls Sie dieses Budget, nicht bis zum 31.12 des Jahres aufgebraucht haben, verfällt es.

Bei dem Antragsformular, müssten Sie uns angeben, damit wir mit der Pflegekasse abrechnen können. Den Antrag kann man Online als auch Schriftlich bei Ihrer Krankenkasse stellen. 

Das Budget kann genutzt werden für folgende Leistungen:

- Verhinderungspflege

- Kurzzeitpflege

- Haushaltshilfe

Falls Sie auch zu diesem Thema fragen haben, dann schreiben Sie uns einfach eine Mail.

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